Mobil: 0172- 2691921 info@coach-your-office.de

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich/Anzuwendendes Recht
1.1. Die nachfolgenden Auftragsbedingungen gelten für alle und unabhängig von ihrer Form geschlossenen Vereinbarungen zwischen Heike Brech Coach your Office und ihren Auftraggebern, und soweit nicht etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.
1.2. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Auftraggeber finden unabhängig davon, ob der Auftraggeber der Geltung konkurrierender Regelungen in diesen Allgemeinen Auftragsbedingungen widerspricht, insgesamt keine Anwendung.
1.3. Für den Auftrag, seine Durchführung und alle mit dem Auftrag im Zusammenhang stehenden Ansprüche gilt ausschließlich deutsches Recht.

2. Umfang und Inhalt des Auftrages
2.1. Die Leistung von Heike Brech Coach your Office besteht in der sachgerechten Erbringung von Beratungsleistungen, Seminaren, Vorträgen, Workshops und Schulungen zur Optimierung aller organisatorischen Themen im Büro. Heike Brech Coach your Office unterstützt ihre Auftraggeber, die Potentiale effizienter Büroorganisation vollständig zu nutzen.
2.2. Gegenstand des Auftrages ist die vereinbarte Leistung, nicht ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg.
2.3. Der Auftrag und seine jeweiligen Tätigkeiten werden nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Berufsausübung nach Maßgabe der vertraglichen Vereinbarungen umsichtig und mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns sowie nach einem angemessenen Stand der Technik ausgeführt.

2.4. Offenbare Unrichtigkeiten, wie z.B. Schreibfehler, Rechenfehler und formelle Mängel, die in einer beruflichen Äußerung von Heike Brech Coach your Office enthalten sind, können von Heike Brech Coach your Office auch Dritten gegenüber berichtigt werden. Unrichtigkeiten, die geeignet sind, in der beruflichen Äußerung von Heike Brech Coach your Office enthaltene Ergebnisse in Frage zu stellen, berechtigen Heike Brech Coach your Office, die Äußerungen auch Dritten gegenüber zurückzunehmen.

3. Vergütung
3.1. Die Höhe der Vergütung bestimmt sich nach der individuell vereinbarten Höhe zuzüglich Auslagen und gesetzlicher Umsatzsteuer und ist 12 Tage nach Rechnungsdatum fällig.
3.2 Im Falle der auf der Internetseite von Heike Brech Coach your Office angebotenen Seminare entspricht die Vergütung den auf der Internetseite zum jeweiligen Produkt aufgeführten Preisen zuzüglich Auslagen und gesetzlicher Umsatzsteuer und ist 3 Werktage vor dem ersten Seminartag fällig.
3.3. Mehrere Auftraggeber haften als Gesamtschuldner.
3.4. Die Auslagen umfassen insbesondere Verpflegungsmehraufwendungen in steuerlich anerkannter Höhe sowie Reise- und Übernachtungskosten.
3.5. Wurde statt einer Vergütung nach Zeitaufwand eine Pauschalvergütung vereinbart und beruht diese ausdrücklich auf einer Schätzung des Arbeitsaufwands, wird Heike Brech Coach your Office den Auftraggeber informieren, wenn es aufgrund nicht vorhersehbarer Umstände im Bereich des Auftraggebers zu einer wesentlichen Unter- oder Überschreitung kommt. Heike Brech Coach your Office und der Auftraggeber werden dann gemeinsam die Pauschalvergütung nach dem Minder- oder Mehraufwand entsprechend anpassen.
3.6. Heike Brech Coach your Office kann angemessene Vorschüsse auf Vergütung und Auslagenersatz verlangen sowie die Auslieferung ihrer Leistung von der vollen Befriedigung ihrer Ansprüche abhängig machen. Heike Brech Coach your Office ist berechtigt Teilleistungen abzurechnen.
3.7. Eine Aufrechnung gegen Forderungen von Heike Brech Coach your Office auf Vergütung und Auslagenersatz ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
3.8. Im Zweifel unterteilt sich der Auftrag in die von ihm betroffenen Tätigkeiten der organisatorischen Beratung und der sonstigen Leistungen, zu denen insbesondere Schulungen und Vorträge zählen. Schulungen und Vorträge werden getrennt von der organisatorischen Beratung in Rechnung gestellt.
3.9. Vereinbarte Termine können bis zu zwei Werktage vor dem vereinbarten Termin vom Auftraggeber kostenfrei abgesagt werden. Absagen unter fünf Werktagen vor dem vereinbarten Termin werden dem Auftraggeber mit 30 %, Absagen unter 48 Stunden (werktags) mit 50 % Ausfallvergütung in Rechnung gestellt. Dies gilt insbesondere für Schulungen, Workshops und Seminare. Der Auftraggeber übernimmt in diesem Fall zusätzlich die ggf. im Rahmen des Auftrags angefallenen Stornierungs-gebühren externer Dienstleister (Miete Tagungsraum, etc.).
Dem Auftraggeber bleibt stets vorbehalten, nachzuweisen, dass Heike Brech Coach your Office ein Schaden überhaupt nicht oder nur in wesentlich niedrigerer Höhe entstanden ist.

4. Pflichten des Auftraggebers
4.1. Der Auftraggeber steht dafür ein, dass alles unterlassen wird, was die Unabhängigkeit der Mitarbeiter von Heike Brech Coach your Office gefährden könnte. Dies gilt insbesondere für Angebote auf Anstellung und für Angebote, Aufträge auf eigene Rechnung zu übernehmen.
4.2. Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass Heike Brech Coach your Office alle für die Ausführung des Auftrages notwendigen Unterlagen rechtzeitig vorgelegt werden und Heike Brech Coach your Office von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sein können. Dies gilt auch für die Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit bekannt werden.
4.3. Kommt der Auftraggeber mit der Annahme der von Heike Brech Coach your Office angebotenen Leistung in Verzug oder unterlässt der Auftraggeber eine ihm nach Nr. 4 oder sonst obliegende Mitwirkung, so ist Heike Brech Coach your Office nach Ablauf einer angemessenen Frist zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt, sofern der Kündigung keine gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen. Unberührt bleiben der bis zur Kündigung entstandene Vergütungsanspruch sowie die Ansprüche auf Ersatz der Heike Brech Coach your Office durch den Verzug oder die unterlassene Mitwirkung des Auftraggebers entstandenen Mehraufwendungen.
4.4. Zugesagte Lieferzeiten und Lieferfristen verlängern sich um eine angemessene Zeit, sofern Heike Brech Coach your Office durch den Auftraggeber oder durch ihn beauftragte Dritte an der Erbringung der Leistung gehindert werden.
4.5. Der Auftraggeber steht dafür ein, dass die im Rahmen des Auftrages von Heike Brech Coach your Office gefertigten Arbeitsergebnisse und -unterlagen, nur für seine eigenen Zwecke verwendet werden.

5. Weitergabe beruflicher Äußerungen und Auftragsergebnisse
5.1. Die Weitergabe beruflicher Äußerungen von Heike Brech Coach your Office an einen Dritten bedarf unabhängig vom Inhalt und Form der Äußerung der schriftlichen Zustimmung von Heike Brech Coach your Office, soweit sich nicht bereits aus dem Auftragsinhalt die Einwilligung zur Weitergabe an einen bestimmten Dritten ergibt.                                                                                                              5.2. Die Verwendung beruflicher Äußerungen von Heike Brech Coach your Office zu Werbezwecken ist unzulässig. Bei einem Verstoß ist Heike Brech Coach your Office unabhängig von der Geltendmachung sonstiger Ansprüche zur fristlosen Kündigung aller noch nicht durchgeführten Aufträge des Auftraggebers berechtigt.

6. Grundsatz der Schriftform
6.1. Ergebnisse und Auskünfte sind von Heike Brech Coach your Office schriftlich oder in Textform darzustellen. Für mündliche Auskünfte und Ratschläge haftet Heike Brech Coach your Office nur, insoweit sie schriftlich bestätigt werden, sodass dann nur die schriftliche Darstellung maßgebend ist.
6.2. Mündliche Erklärungen und Auskünfte von Heike Brech Coach your Office außerhalb des erteilten Auftrages sind stets unverbindlich.
6.3. Eine abweichende oder abändernde Vereinbarung der in diesen Auftragsbedingungen enthaltenen Schriftformerfordernisse bedarf der Schriftform.

7. Aufbewahrung und Herausgabe von Unterlagen
7.1. Heike Brech Coach your Office bewahrt die im Zusammenhang mit der Durchführung eines Auftrages ihr übergebenen und die von ihr selbst angefertigten Unterlagen sowie den über den Auftrag geführten Schriftwechsel zehn Jahre auf.
7.2. Nach Befriedigung ihrer Ansprüche aus dem Auftrag hat Heike Brech Coach your Office auf Verlangen des Auftraggebers alle Unterlagen herauszugeben, die sie aus Anlass ihrer Tätigkeit für den Auftrag von diesem oder für diesen erhalten hat. Dies gilt jedoch nicht für den Schriftwechsel zwischen Heike Brech Coach your Office und ihrem Auftraggeber und für die Schriftstücke, die dieser bereits in Urschrift oder Abschrift besitzt. Heike Brech Coach your Office kann von Unterlagen, die sie an den Auftraggeber zurückgibt, Abschriften oder Fotokopien anfertigen und zurückbehalten.

8. Verschwiegenheitsverpflichtung und Datenschutz
8.1. Heike Brech Coach your Office ist nach Maßgabe der Gesetze verpflichtet, über alle Tatsachen, die ihr im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, unabhängig davon, ob es sich dabei um den Auftraggeber selbst oder dessen Geschäftsverbindungen handelt, es sei denn, dass der Auftraggeber Heike Brech Coach your Office von dieser Schweigepflicht entbindet.
8.2. Informationen oder sonstige schriftliche Äußerungen über die Ergebnisse ihrer Tätigkeit darf Heike Brech Coach your Office Dritten nur mit Einwilligung des Auftraggebers aushändigen.
8.3. Heike Brech Coach your Office ist selbst oder durch Dritte zur Speicherung, Nutzung und Verarbeitung der ihr im Rahmen des Auftrags anvertrauten personenbezogenen Daten berechtigt, sofern dies zur Durchführung des Auftrages erforderlich ist.

9. Übermittlung in elektronischer Form
9.1 Heike Brech Coach your Office empfängt und übermittelt bei Bedarf Informationen und Dokumente per E-Mail oder über ein anderes elektronisches Medium (cloudbasierte Services), sofern der Auftraggeber durch Angabe seiner E-Mail-Adresse den Zugang eröffnet und im Einzelfall einer elektronischen Übermittlung nicht widersprochen hat.
9.2. Sollten sich Dritte unbefugt Zugang zu den übermittelten oder empfangenen Daten verschaffen, diese vernichten oder verändern, haftet Heike Brech Coach your Office nicht für Schäden die dem Auftraggeber oder Dritten durch die Übermittlung in elektronischer Form entstehen.

10. Mängel, Gewährleistung und Nachbesserung
10.1. Heike Brech Coach your Office bemüht sich, die ihr übertragenen Leistungen gewissenhaft und zur Zufriedenheit des Auftraggebers zu erbringen. Geben die Leistungen Anlass zu berechtigter Beanstandung, so ist Heike Brech Coach your Office zur Nacherfüllung verpflichtet und erhält Gelegenheit zur Nachbesserung. Geringfügige Beanstandungen geben nicht das Recht zur Nacherfüllung. Schlägt die Nachbesserung trotz zweimaligen Versuches fehl, so hat der Auftraggeber das Recht, den Preis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten.
10.2. Bei etwaigen Mängeln stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen Ansprüche mit der Maßgabe zu, dass die Ansprüche, die nicht auf einer vorsätzlichen Handlung beruhen, nach Ablauf eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn verjähren.

11. Haftungsbeschränkung
11.1. Heike Brech Coach your Office haftet gegenüber dem Auftraggeber nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei einfach fahrlässiger Verletzung von Vertragspflichten beschränkt sich die Haftung von Heike Brech Coach your Office bei Sach- und Vermögensschäden auf den nach dem Vertragsverhältnis vorhersehbaren Schaden.
Heike Brech Coach your Office haftet nicht für die inhaltliche Richtigkeit von geschrieben Texten. Insbesondere haftet Heike Brech Coach your Office nicht für den Verlust oder Beschädigung von Unterlagen. Die Haftungsbeschränkung gilt auch dann, wenn eine Haftung gegenüber einer anderen Person als dem Auftraggeber begründet sein sollte.

12. Umfang und Inhalt des Auftrages
12.1. Der Auftragsinhalt und -umfang wird zwischen Heike Brech Coach your Office und dem Auftraggeber grundsätzlich in Form eines auch elektronisch übermittelten Angebotes und Auftrags inkl. Vergütungsvereinbarung festgelegt.
12.2 Im Falle der auf der Internetseite von Heike Brech Coach your Office angebotenen Seminare wird der Auftragsinhalt und –umfang zwischen Heike Brech Coach your Office und dem Auftraggeber in Form der Online-Seminarbestellung und der elektronischen Übersendung der Seminarbestätigung festgelegt.
12.3. Gegenstand des Auftrags kann auch die befristete oder unbefristete Verlängerung der Beratungsleistung sein, die im Einzelfall vom Auftraggeber durch eine Anfrage oder Mitteilung konkretisiert wird. In diesen Fällen gelten die im Auftragsschreiben vereinbarten Regelungen sowie die im Auftrag enthaltene schriftliche Vergütungsvereinbarung.